Neue Fakten zur Personalie Heinz Wolf

Bereits im Januar hat sich meine Gastautorin Martina Hartmann-Menz mit der NS-Vergangenheit des ehemaligen Limburger Landrats Heinz Wolf auseinandergesetzt. Nachdem diese und andere Veröffentlichungen eine erhebliche politische Debatte ausgelöst haben, legt Martina Hartmann-Menz nun eine neue Auswertung von Dokumenten aus dem Bundesarchiv in Berlin zum “Fall Wolf” vor.

Dass Heinz Wolf, der ehemalige Landrat des Kreises Limburg-Weilburg innerhalb der NS-Justiz keineswegs Mitläufer sondern aktiver Täter war, kann seit dem Bekanntwerden von inzwischen vier Todesurteilen am Danziger Sondergericht unter seiner Beteiligung nicht mehr bestritten werden.

Zusätzlich sind neue Erkenntnisse in der Angelegenheit zu vermelden, welche die Leugner der Fakten, die Verteidiger Wolfs wider besseres Wissen und diejenigen, die – aus welchen Gründen auch immer-wegschauen und sich weigern, vor Ort und ohne Taktieren und weiteres Herauszögern die politischen Konsequenzen aus den Erkenntnissen der Forschung der letzten Monate und Wochen zu ziehen, eines Besseren belehren müssten.

Die im Berliner Bundesarchiv, Dienststelle Lichterfelde (Signatur ZB II 1653 A.1), befindliche Personalakte Wolfs, in der sämtliche Stationen des beruflichen Werdegangs des ehemaligen Landrates der Jahre zwischen 1933 und 1945, sowie die internen Beurteilungen seiner jeweiligen Vorgesetzten nachzulesen sind, zeichnet das Bild eines Menschen, der offenkundig durch und durch überzeugter Nationalsozialist war. Darüber hinaus wird durch die Notizen und Einträge in der Personalakte deutlich, dass sich Wolf geradezu leidenschaftlich darum bemühte, funktionierender Bestandteil der NS-Blutgerichtsbarkeit zu werden, und zum schnellstmöglichen Erreichen dieses Ziels keine Nazi-Organisation ausließ, die seinen Zwecken diente.
Folgende Mitgliedschaften weist die Personalakte aus:

- NSDAP: Mitglied seit 1. Mai 1933 (Mitgliedsnummer 3497884)
- SA-Sturmmann im Sturm 1/87 Limburg (Ausweisnummer 20): seit 1.09. oder 1.11 1933
(mit der Führung eines Trupps beauftragt, auch Presse- und Fürsorgewart des SA Sturms)
- N.S.-Richterbund: seit 1.3. 1934 (Mitgliedsnummer 19394)
- BNSDJ (Bund Nationalsozialistischer Deutscher Juristen) bzw. dem 1936 daraus hervorgegangenen NSRB (Nationalsozialistischer Rechtswahrerbund) seit 1. 3. 1934 (Bundesnummer 019394) (Bezirksgruppenführer Junge Rechtswahrer, seit 1936 Gaupresseleiter in Frankfurt)
- SA-Sportabzeichen Nr. 431912
- Reichsjugendabzeichen Nr. 1316
- Nationalsozialistische Volkswohlfahrt (NSV) seit 1.11. 1937
- Reichskolonialbund (RKB) seit 1. März 1938 (Mitgliedsnummer 54045)

Neben diesen unumstößlichen Fakten der internen Dokumentation zwecks politischer Zuverlässigkeit, wie sie im NS-System gerade für höhere Beamte routinemäßig durchgeführt wurde, zeigen die Beurteilungen der Vorgesetzten Wolfs sein Wirken an verschiedenen Stationen auf und verdeutlichen, wer der spätere Landrat des Landkreises Limburg-Weilburg wirklich war.

1. So urteilt die höchste Reichsjustizbehörde über Wolf unter Punkt 16 des allgemeinen Personalbogens, der sich an vorderster Stelle in der Akte befindet:
“Wolf ist ein tüchtiger, fleißiger und zuverlässiger Arbeiter … Für die Stellung eines Staatsanwaltes ist er in jeder Hinsicht durchaus geeignet. In persönlicher und charakterlicher Beziehung bestehen gegen Wolf … keinerlei Bedenken. Seine Stellung zum nationalsozialistischen Staate ist unbedingt zuverlässig“ (ohne Datierung, bei Erstellung der Akte beigefügt).
Die am 31. August 1935 erfolgte Beurteilung des 27-jährigen Rechtsreferendars Wolf durch Abteilungsführer Kesse und Zugführer Bock im paramilitärischen Ausbildungslager „Hanns Kerrl“/Kreis Jüterborg, in dem Wolf sich vom 15. Juli 1935 bis 31. August 1935 aufhielt, zeigt eine unbedingte Ein- und Unterordnung in das System sowie eine „Zuverlässigkeit“ im Einstehen für die Kameraden, die für Wolf anscheinend auch noch nach 1945 verbindlichen Charakter hatte:
„…Parteigenosse seit 1. Mai 1933 und seit 1. September 1933 Angehöriger der S.A. Obwohl zunächst „innendienstfähig“ geschrieben, meldete er sich schon in der 1. Woche zum Außendienst. … Sein Fleiß beim Arbeitsdienst war vorbildlich. Wolf wird überall dort, wo er hingestellt wird, seinen Mann stehen. Sein Sinn für Kameradschaft zeigte sich besonders dann, wenn es hieß, für andere Kameraden einzustehen. Werden Freiwillige gesucht für Sonderaufträge, so war Wolf einer der Ersten, der sich meldete.“

2. Im Übernahmeantrag des Assessors Wolf für den Probedienst, eingereicht beim Präsidenten des OLG-Bezirks Frankfurt am 16. April 1936, heißt es: „politisch ist er einwandfrei.“ Im Anhang des Übernahmeantrages reicht Wolf einen am 4. April 1936 handschriftlich verfassten Lebenslauf ein, in dem er seine sämtlichen Mitgliedschaften und Funktionen auflistet.

3. Der OLG-Präsident Artur Ungewitter setzt sich in einem Schreiben (25. Mai 1937) an das Reichsjustizministerium mit aller Deutlichkeit für die „Belassung“ Wolfs im OLG-Bezirk Frankfurt ein, da er zum Gaupresseleiter des NS-Rechtswahrerbundes ernannt worden sei.

4. In Vorbereitung auf die am 19. April 1939 erfolgte Verbeamtung bescheinigt die Gauleitung Hessen-Nassau Wolf am 29.091938 „Seine Einstellung zum heutigen Staat und der Volksgemeinschaft ist bejahend, politische Zuverlässigkeit ist gegeben.“

5. Mit Schreiben vom 17. November 1939 und Wirkung zum 25. November 1939 tritt Wolf auf Anordnung des Reichsjustizministeriums eine Stelle bei der Danziger Staatsanwaltschaft an. (Im neu errichteten Reichsgau Danzig-Westpreußen, zu dem die ehemalige Freie Stadt Danzig gehörte, sollte nach dem Überfall auf Polen ein NS-konformer Justizapparat geschaffen werden. Zu diesem Zweck wurden Beamte und Gerichtsbedienstete aus dem gesamten Deutschen Reich angefordert.)

6. Am 26. 2. 1942, weniger als vier Wochen nach seiner Ernennung, teilt der Generalstaatsanwalt des Reichsgau Danzig-Westpreußen, Kurt Bode dem Reichsjustizministerium mit, dass Wolf mit sofortiger Wirkung zum Kreisfachschaftsleiter der NSDAP (Abteilung für Beamte und des Reichsbundes Deutscher Beamter , RDB)ernannt worden sei.

7. Nur kurze Zeit später, am 13. Oktober 1942 findet sich die Bestätigung Bodes über die Ernennung Wolfs zum Beisitzer des Gaugerichts Danzig-Westpreußen ( zum 1. 10. 1942)

8. Am 19. August 1943 setzte Bode sich in einem Schreiben an Senatspräsident Haag/Reichsjustizministerium Berlin vehement für den damals 35-jährigen Wolf als Nachfolger des vermissten 1.Danziger Staatsanwaltes Hiltmer ein.

9. Bereits am 8. März des Jahres 1943 urteilte der Generalstaatsanwalt Bode über Wolf: er sei „ein tadelloser Nationalsozialist … Bei allen Danziger Justizbehörden und darüber hinaus erfreut er sich großer Beliebtheit. Als Fachschaftsleiter und Gaurichter ist er in führender Stellung für die NSDAP tätig.“

10. Während andere Beamte offenkundig ihren Wehrdienst ableisten mussten, war Staatsanwalt Wolf durch seinen Vorgesetzten, den Generalstaatsanwalt Graßmann am 23. November 1940 (Hintergrund: Erlass für die Reichsverteidigung vom 20. Juni 1940) aus „zwingenden Gründen der Reichsverteidigung zur Erfüllung kriegswichtiger, behördlicher Aufgaben“ vom Wehrdienst freigestellt worden.

11. Auch in der Folge intervenierte Generalstaatsanwalt Bode wiederholt beim Reichsjustizministerium zugunsten der Beförderung seines „besten Mitarbeiters“. Die von Bode gewünschte Ernennung Wolfs zum 1. Staatsanwalt wurde fast durchkreuzt, da sich der Kandidat im Sommer aufgrund eines Lungenleidens (TBC in beiden Lungenspitzen) in den Urlaub begeben hatte, und er aufgrund ärztlichen Rats die Verlegung des Dienstsitzes in eine klimatisch günstigere Region anstreben sollte. Während die Zustimmung der Münchner NSDAP-Zentrale zur Beförderung bereits am 8. Mai 1944 eingetroffen war, bedurfte es einer weiteren Intervention Bodes, um das Vorhaben zu realisieren. Am 8. Juli 1944 besteht Wolfs Vorgesetzter gegenüber dem Berliner Ministerialrat Haag auf Beibehaltung der Beförderungspläne trotz der Erkrankung, da sein „bester Mitarbeiter“ sich den „1. Staatsanwalt … redlich verdient“ habe.
Am 8. August 1944 schließlich erhielt Wolf die mit Wirkung zum 14. Juli ausgestellte Ernennungsurkunde zum 1. Staatsanwalt in Danzig. Nur wenige Tage später traf die Verfügung der Abordnung an die Staatsanwaltschaft Traunstein ein, wo Wolf am 24. August 1944 seinen Dienst aufnahm. Wohnung bezog er in Bad Reichenhall, wo später auch die „Enntnazifizierung “ Wolfs aktenkundig werden wird.
Die Beziehung zwischen dem Danziger Generalstaatsanwalt Bode und Heinz Wolf ist in vielerlei Hinsicht bedeutsam. Bode war offenkundig aktiver Förderer der Karriere Wolfs und engagierte sich mit großem Engagement, um seinem Schützling eine große Karriere zu ermöglichen. Welcher Art die Gegenleistung Wolfs für die Protektion Bodes gewesen sein mag? Sicher ist, dass Bode und Wolf in einer Seilschaft verbunden waren, die auch nach 1945 ebenso funktionierte wie zuvor. In der Systematik der „kontinuierlichen Rechtspflege“ bedeutete dies, dass Heinz Wolf, 1950 bereits wieder in Frankfurt als Staatsanwalt etabliert, maßgeblich daran beteiligt war, dass sein ehemaliger Vorgesetzter Bode, der hundertfache Justizmörder,(1) in Bremen wieder in den Staatsdienst eintreten konnte, und 1960 mit allen Ehren in den Ruhestand verabschiedet wurde.

Die erdrückende Fülle an Belegen für die aktive Rolle Wolfs im NS-Regime lässt keinen anderen Schluss zu, als die Mär vom „Mitläufertum“ Wolfs endlich ad acta zu legen. Das politische Erdbeben, das durch die weiteren Erkenntnisse der historischen Kommission des hessischen Landtages ausgelöst werden wird, ist bereits jetzt abzusehen.

Die unbewiesene Behauptung, Wolf habe in der Reichspogromnacht Juden geholfen und sei aus diesem Grund nach Danzig strafversetzt worden, ist eine Schutzbehauptung, die Wolf nur deswegen vorbringen konnte, weil ihm bekannt gewesen sein muss, dass alle Limburger Juden entweder nicht mehr am Leben waren, oder ihnen die Flucht ins Ausland gelungen war. Der einzige noch lebende jüdische Bürger Limburgs, der eine Erinnerung an diese Zeit und die Erzählungen seiner Familie, Freunde und Bekannten hat, konnte die Behauptung, dieser habe „Juden geholfen“, die Wolf zu seiner Entschuldigung in Bad Reichenhall vorbrachte, trotz mehrfacher Nachfrage nicht bestätigen. Dafür, dass die „Entnazifizierung“ in Bad Reichenhall eine schnell erledigte Formsache war, gibt es zahlreiche Belege. Verwiesen sei hier nur auf das Buch (1965) von Erich Ebermayer Verzeih, wenn du kannst, in dem der authentische Fall eines höheren SS-Offiziers und Euthanasie-Massenmörders erwähnt wird, dessen Entnazifizierung in Bad Reichenhall gerade einmal 20 Minuten in Anspruch genommen habe. Zudem sprechen alle der Personalakte zu entnehmenden Informationen gegen eine „Strafversetzung“ – vielmehr wurde Wolf nach Danzig „befördert“ wo er unter der Protektion der NS-Größen auch rasch Karriere machte.

Wie hartnäckig Wolf die Öffentlichkeit über sein Tun in Danzig getäuscht und die Mär verbreitet hat, er sei kein „überzeugter Nazi“ gewesen, dürfte auch durch den am 22. Februar 1946 ausgestellten „Persilschein“ deutlich werden, den der Limburger Bürgermeister Schneider für Wolf verfasste. Zu den Aussagen ist anzumerken, dass keinerlei Tatsachen, persönliche Zeugnisse oder Belege für die Entlastung angeführt werden können.

Umso schlimmer, dass politische Entscheidungsträger der Gegenwart ihre Argumentation nach wie vor auf die von Wolf einzig und alleine zu seiner weiteren Karriereplanung erfundenen Entlastungsargumente stützen, ohne dass diese durch Belege verifiziert werden könnten. Das zuhauf vorhandene Belastungsmaterial scheint, weil es nicht in das politische Konzept des jahrzehntelangen Verdrängens und Nicht-Wahrhaben-Wollens passt, von geringerem Wert zu sein als die Schutzbehauptung eines Nazi-Täters, der die Verantwortung für eine noch unbestimmte Anzahl von politisch motivierten Todesurteilen der Nazi-Justiz trägt, die nicht ungesühnt bleiben dürfen.

Aber die Belege für Wolfs Verstrickung und Schuld werden täglich mehr; erst vor wenigen Tagen wurde aus Polen bekannt, dass gegen Heinz Wolf wegen seiner Tätigkeit am Danziger Sondergericht und der damit verbundenen, massenhaften Rechtsbeugung ein Haftbefehl bestand.

Das Eintreten Wolfs für einen der Haupttäter im Reichsgau Danzig-Westpreußen, Kurt Bode, erhält somit noch eine ganz andere Dimension. Heinz Wolf war nicht nur Täter, er zeigte auch keinerlei Reue oder gar Schuldbewusstsein. Mit den alten Kameraden betrieb er auch nach 1945 die Netzwerke der „kontinuierlichen Rechtspflege“ Es ist diese Haltung, die auch m Jahr 2012 zu Empörung führen muss. Kann es sein, dass die Täter auch heute noch Vorrang vor ihren wehrlosen, zum Schweigen gebrachten Opfern haben?

Martina Hartmann-Menz M.A. 24. April 2012

Fußnote:
(1) Siehe dazu: Schenk, Dieter. Die Post von Danzig. Geschichte eines deutschen Justizmordes. Das Buch behandelt insbesondere die “Karriere“ des Kurt Bode sowie die Geschichte der Rehabilitierung der Opfer Bodes, um welche deren Angehörige lange gekämpft hatten. Schenk bekam für seine Recherchearbeit, die die Rehabilitierung der Opfer des Danziger Vorkommnisse erst möglich machte 1998 das Bundesverdienstkreuz verliehen und ist Ehrenbürger der Stadt Danzig.

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3 Antworten auf Neue Fakten zur Personalie Heinz Wolf

  1. Martina Hartmann-Menz sagt:

    Vielen, vielen Dank!
    Ohne die Existenz von vtaktuell hätte die Namensänderung der Wolf-Halle sicherlich viel länger gedauert! Für die Gruppe der “populistischen Hobby-Historiker” bedanke ich mich ganz herzlich für den Raum, den wir in diesem wirklich zukunftsweisenden Online-Forum nutzen konnten. Nur auf diese Weise konnten wir die Fülle von Informationen einem breiten Publikum anbieten, was sicherlich einen ganz erheblichen Anteil an dem Stimmungswandel in der Öffentlichkeit hatte, durch den die Politik nun gezwungen wurde, umgehend zu handeln.
    Bis auf bald, Martina Hartmann-Menz

  2. vtaktuell sagt:

    Naja, ich persönlich glaube, dass die Veröffentlichungen der Print-Kollegen zum Thema wirkungsstärker waren, aber vielen Dank für das Lob und vor allem für die Bewertung als “zukunftsweisend”.

  3. Pingback: Heinz-wolf-Halle wird umbenannt | vtaktuell

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